§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
5.1 Jedes Mitglied hat das Recht,
a) nach Maßgabe der Satzung die Leistung des Vereins in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung des Vereins aktiv mitzuwirken. Ihm stehen Einrichtungen zur satzungsgemäßen Benutzung zur Verfügung und die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins offen
b) an Mitgliederversammlungen des Vereins und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen
c) sein Stimm- und Wahlrecht ab vollendetem 18. Lebensjahr in der Mitgliederversammlung auszuüben.
d) auf dem Friedhof Schnellenbach bestattet zu werden. Es gelten die zwischen der Gemeinde und dem Verein eingeräumten Vergünstigungen.
5.2 Jedes Mitglied hat die Pflicht,
a) den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie des Vorstandes nachzukommen
b) durch tatkräftige Mitarbeit die Gemeinnützigkeit des Vereins zu fördern und dem Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben in jeder Weise aufbauend zu helfen
c) die Interessen des Vereins zu wahren
d) die Beiträge und Gebühren zu zahlen, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden
e) das Ansehen des Vereins zu fördern.