§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Erwerb der Mitgliedschaft
a) Mitglied des Vereins kann jede volljährige, natürliche Person werden.
b) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen (Formblatt mit Beitrittserklärung / Lastschrifteinzugsermächtigung / Datenschutzklausel). Auf Wunsch erhält der Antragsteller eine Satzung. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Die persönlichen Angaben werden datenschutzrechtlich behandelt.
c) Die einmal jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen – in Ausnahmefällen sind sie auch als Überweisung möglich.
Steht die Mitgliedschaft einer unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehenden Person zu, so kann das Stimmrecht nur vom gesetzlichen Vertreter wahrgenommen werden.
4.2 Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
b) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
c) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Vor dem Beschluss ist das Mitglied anzuhören.
Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf seinen gezahlten Beitrag.